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Informationen zur VG WORT-Ausschüttung und Verlagsbeteiligung

iStock-507218960 © Franck-Boston / Getty Images / iStock

Schon an die VG WORT gedacht?

Durch eine Meldung Ihres Buches bei der VG WORT haben Sie die Möglichkeit, neben dem mit dem Verlag vereinbarten Honorar eine weitere lohnenswerte Vergütung für die Nutzung Ihres Buches zu erhalten. Der Abschluss eines entsprechenden Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT ist kostenlos und ohne großen Aufwand möglich. Detaillierte Informationen zu der Möglichkeit der Meldung Ihres Buches bei der VG WORT finden Sie unten in unseren diesbezüglichen FAQs.  Hinweis: Wir sind darum bemüht, auf dieser Seite die für unsere Autoren wichtigsten Informationen zur Meldung von Büchern und Buchbeiträgen bei der VG WORT zusammenzustellen und häufig gestellte Fragen zu beantworten. Um die Darstellung nicht ausufern zu lassen, beschränken sich die Ausführungen zu dieser komplexen Materie auf die wesentlichen Punkte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch bestimmte Punkte verkürzt oder die für Sie im Einzelfall relevanten Konstellationen gar nicht angesprochen sind. Auch kann trotz aller Bemühungen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Informationen gegeben werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich anhand der von der VG WORT zur Verfügung gestellten Informationen über die für Sie maßgeblichen Regelungen informieren. Um Ihnen hierbei behilflich zu sein, verweisen wir im Rahmen der unten stehenden FAQs soweit wie möglich auf die entsprechenden Dokumente der VG WORT.

VG WORT Übersicht

 Wichtige Informationsseiten

FAQs zur Meldung von Büchern und Buchbeiträgen bei der VG WORT 

(Stand: 19.12.2023)

Die VG WORT ist als Verwertungsgesellschaft ein nicht gewinnorientierter Verein, in dem sich Autor*innen und Verlage zur gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Ansprüche zusammengeschlossen haben. Die VG WORT ist treuhänderisch tätig und verteilt sämtliche Einnahmen – nach Abzug ihrer eigenen Verwaltungskosten – an die mit ihr vertraglich verbundenen Rechteinhaber*innen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der VG WORT finden Sie auf der  Homepage der VG WORT .

Die VG WORT ist als Verwertungsgesellschaft in den Bereichen tätig, in denen eine individuelle Rechtewahrnehmung durch die Urheber*innen bzw. den Verlag aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. So haben Urheber*innen eines Werkes beispielsweise gegen die Hersteller von Geräten und von Speichermedien, die zur Vornahme von privaten Kopien benutzt werden, grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Diese Ansprüche würden sich mit vertretbarem Aufwand aber nicht individuell durchsetzen lassen, so dass sie kollektiv von Verwertungsgesellschaften wie der VG WORT wahrgenommen werden. Ein weiteres Beispiel für Einnahmen aus solchen sogenannten „gesetzlichen Vergütungsansprüchen“ sind Gelder, die Bibliotheken dafür an die VG WORT entrichten müssen, dass dort Bücher und Zeitschriften ausgeliehen werden können. Die Höhe der jeweils anfallenden Vergütung ist durch Tarife oder Einzel- und Gesamtverträge der VG WORT mit den Vergütungspflichtigen oder ihren Verbänden (z.B. Industrieverbände, Bibliotheken, Bund und Länder) geregelt.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu den Einnahmen und Tarifen der VG WORT .   

Um an den Ausschüttungen der VG WORT für die Printfassungen wissenschaftlicher Bücher beteiligt zu werden, muss ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen und das entsprechende Buch bei der VG WORT gemeldet werden (siehe Frage 9 für Details zur Meldung). Meldeberechtigt sind Urheber*innen (Autor*innen, Übersetzer*innen und Herausgeber*innen) von wissenschaftlichen und Sach- und Fachtexten. Sind an einem Buch oder einem Beitrag mehrere Autor*innen beteiligt, so kann jede/r Co-Autor*in das betreffende Werk als Miturheber*in melden.

Weitere Informationen finden dazu Sie im Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich

Online-Texte (wie z.B. online verfügbare eBooks) werden von Nutzer*innen ebenso wie gedruckte Bücher und Zeitschriftenbeiträge z.B. für private oder Forschungszwecke vervielfältigt (z.B. durch Ausdrucken und Kopieren). Analog zu der Hauptausschüttung für Printpublikationen sollen Autor*innen von Online-Texten und ihre Verlage durch die sog. METIS-Ausschüttung der VG WORT einen Ausgleich für solche von Nutzer*innen rechtmäßig erstellten Kopien der betreffenden Texte erhalten. Die VG WORT vergütet dabei nicht pauschal alle Online-Texte, sondern nur solche, die durch eine Mindestzahl von Aufrufen eine hinreichende Kopierwahrscheinlichkeit aufweisen. Die METIS-Ausschüttung findet unabhängig von der Hauptausschüttung für Printpublikationen statt und die Teilnahme daran muss separat beantragt werden (z.B. wenn ein Buch als Print- und Onlineversion erschienen ist).  In Bezug auf METIS wird zwischen der regulären METIS-Ausschüttung und der METIS-Sonderausschüttung unterschieden: Bei der regulären METIS-Ausschüttung können nur Autor*innen teilnehmen, deren Verlag (wie Springer Nature mit seinem Portal „SpringerLink“) am METIS-Zählmarkenverfahren teilnimmt. Demgegenüber kann die METIS-Sonderausschüttung für die Veröffentlichung von Texten auf deutschen Webseiten beantragt werden, auf denen  keine  Zählmarken eingebaut sind (Details hierzu siehe Frage 6 und Frage 9). 

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt „ METIS für Urheber*innen “ der VG WORT.

Die reguläre METIS-Ausschüttung kann für Online-Texte beantragt werden, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass sie kopiert werden. Das wird bei allen Texten angenommen, die online verfügbar sind und nicht mit einem technischen Kopierschutz versehen sind. Ein gemeldeter Text muss überdies zusammenhängend sein und im Regelfall aus mindestens 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) bestehen. Erfüllt ein Text die o.g. Kriterien, so muss er noch eine Mindestanzahl von Zugriffen durch Nutzer*innen aus Deutschland erreichen. Die Anzahl der Zugriffe wird mit Zählmarken erfasst, die auf den jeweiligen Webseiten eingebaut werden und die Aufrufe zählen. Über die Höhe der Mindestzugriffszahl entscheidet jährlich der Verwaltungsrat der VG WORT. Derzeit liegt sie bei Texten mit bis zu 10.000 Zeichen bei 1.500 Aufrufen im Kalenderjahr. Bei Texten mit mehr als 10.000 Zeichen reduziert sich die Mindestzugriffsschwelle auf 750 Aufrufe. Aufrufe von Texten hinter einer Bezahlschranke werden mit dem Faktor drei multipliziert, so dass dann bei Texten mit mehr als 10.000 Zeichen bereits 250 Aufrufe für eine Ausschüttung ausreichen.

Seit April 2020 sind auf „SpringerLink“ aktuelle Zählmarken implementiert, die die Aufrufe der einzelnen Texte durch die Nutzer*innen erfassen. Auf Grundlage dieser Zählungen kann der Verlag gegenüber der VG Wort alle Texte melden, die auf diesem Portal die Mindestzugriffswerte erreichen (siehe Frage 5) und somit an der Ausschüttung beteiligt werden können. Für die korrekte Zuordnung Ihrer Texte ist es erforderlich, dass Sie dem Verlag bitte Ihre VG Wort-Karteinummer spätestens bis zum 1. April des auf Ihre Werkpublikation folgenden Jahres mitteilen. Die Karteinummer wird Ihnen von der VG Wort im Zuge des Abschlusses Ihres Wahrnehmungsvertrags per Mail geschickt und ist auch in Ihrem Wahrnehmungsvertrag vermerkt. Wenn Sie bisher noch keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT haben, erhalten Sie Ihre Karteinummer per Mail nachdem der postalisch eingesandte Wahrnehmungsvertrag von der VG WORT bearbeitet wurde (siehe Frage 9 zur Meldung). Ihre Karteinummer übermitteln Sie dann bitte über folgendes  Formular . Eventuelle Rückfragen zur METIS-Meldung können Sie an die folgende Emailadresse richten: [email protected]

Die Übermittlung der Karteinummer ist nur für die reguläre METIS-Ausschüttung notwendig, nicht aber für die Sonderausschüttung: diese ist gerade für solche Webseiten vorgesehen, auf denen  keine  Zählmarken eingebaut sind. Die Sonderausschüttung kann deshalb unabhängig von der Teilnahme des Verlags am METIS-Programm für Online-Texte auf deutschen Webseiten beantragt werden (siehe Frage 9 mit weiteren Informationen zur Meldung). Im Vergleich zur regulären METIS-Ausschüttung sind die Ausschüttungssummen der Sonderausschüttung deutlich geringer und liegen je nach Anzahl der gemeldeten Text wohl nur im niedrigen zweistelligen Bereich.

Die Ausschüttungen an Urheber*innen und Verlage erfolgen anhand der Regelungen in den Verteilungsplänen der VG WORT. Die konkreten Ausschüttungsquoten werden vom Vorstand und dem Verwaltungsrat der VG WORT jährlich neu festgelegt. Im Printbereich lag der auf Autor*innen entfallende Anteil für eine wissenschaftliche Monografie, die in hinreichendem Maße in deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken ausgeliehen wurde, in den letzten Jahren im Regelfall zwischen 700 und 1000 Euro. Für weniger oft ausgeliehene Bücher und solche, die nicht einen Mindestumfang von 101 Seiten haben, gelten reduzierte Sätze. Details hierzu lassen sich §§ 46 ff. des aktuellen Verteilungsplans der VG WORT vom 16. Juni 2023 entnehmen.

Auch bei der Ausschüttung für Online-Texte (METIS-Ausschüttung) wird die Höhe der Ausschüttungssummen von der VG WORT jährlich neu festgelegt. Anders als im Printbereich handelt es sich hier nicht um eine einmalige Zahlung – es erfolgt vielmehr jedes Jahr eine Ausschüttung, sofern in dem betreffenden Jahr die Ausschüttungsvoraussetzungen gegeben sind, also insbesondere die Mindestanzahl von Aufrufen erreicht wurde. Nach den aktuellen Verteilungsquoten erhält ein meldefähiger Text bei der regulären METIS-Ausschüttung eine Ausschüttungssumme im Bereich von 30-40 EUR. Bei Büchern mit mehr als 250.000 Zeichen und vielen Aufrufen kann die Ausschüttungssumme auch deutlich höher liegen. Im Vergleich zur regulären METIS-Ausschüttung sind die Ausschüttungssummen der METIS-Sonderausschüttung deutlich geringer und liegen je nach Anzahl der gemeldeten Texte oft nur im niedrigen zweistelligen Bereich. Nähere Informationen dazu finden Sie in der  Quoten-Übersicht  der VG WORT.

Neuauflagen von Büchern, für die Sie in der Vergangenheit schon einmal Gelder von der VG WORT ausgeschüttet bekommen haben, können bei der Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher dann gemeldet werden, wenn es sich um eine wesentlich neu bearbeitete Auflage mit mindestens 10% neuem Text handelt. Details können § 48 Ziffer 5 des  aktuellen Verteilungsplans  der VG WORT entnommen werden.

Die Meldung von Print publikationen ist auf den von der VG WORT vorgesehenen Meldeformularen oder online über das von der VG Wort eingerichtete Portal T.O.M. („Texte Online Melden“) vorzunehmen. Für die Teilnahme an der regulären METIS-Ausschüttung für Online -Texte können Sie Ihre Werke nicht selbst melden. Die Meldung erfolgt vielmehr über eine Schnittstelle zwischen dem Verlag und der VG WORT. Damit Ihre ausschüttungsberechtigten Werke auf diesem Weg ordnungsgemäß gemeldet werden können, ist es einerseits erforderlich, dass Sie dem Verlag (wie in Frage 6 beschrieben) Ihre VG WORT-Karteinummer übermitteln. Zum anderen ist für die Teilnahme an der Ausschüttung eine einmalige Registrierung im genannten T.O.M.-Portal der VG WORT notwendig. 

Wenn Sie an der METIS-Sonderausschüttung teilnehmen möchten, müssen Sie gegenüber der VG Wort selbst die URL angeben, unter der Ihr/e Text/e online veröffentlicht wurde/n.

Hier gelangen Sie zum  Online-Meldeportal T.O.M.

Weitere Informationen zur Titelmeldung finden Sie im  Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich sowie in den  Hinweisen zur Sonderausschüttung .

In den Bereichen Wissenschaft und METIS konnten Urheber*innen lange Zeit auch ohne Abschluss eines umfassenden Wahrnehmungsvertrags Ausschüttungen von der VG WORT beziehen. Seit dem  01.02.2018  ist nun aber auch in diesen Bereichen der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich, um Texte bei der VG WORT melden zu können. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG Wort ist ohne großen Aufwand mittels einer Onlineregistrierung oder in Papierform möglich. Sie finden alle notwendigen Dokumente auf der  Website der VG WORT  bzw. im dortigen  Registrierungs- und Meldeportal „T.O.M.“ . Für die METIS-Ausschüttung reicht es auch aus, wenn Sie bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Schwestergesellschaft der VG WORT (Literar Mechana in Österreich, Pro Litteris in der Schweiz) abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen Sie sich (wie oben in Frage 9 beschrieben) im T.O.M.-Portal registrieren. Dort können Sie Ihre Meldungen einsehen und verwalten. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Titelmeldungen die unter Frage 11 dieser FAQ aufgeführten Fristen.

Weitere Informationen zur Titelmeldung finden Sie im  Merkblatt der VG WORT für Urheber*innen im wissenschaftlichen Bereich , im  Projekthandbuch „METIS für Urheber“  sowie in den  Hinweisen zur Sonderausschüttung .

Die Teilnahme an der Ausschüttung für Printwerke setzt voraus, dass Sie (sofern nicht bereits geschehen) zunächst einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abschließen. Der Antrag auf Abschluss eines solchen Wahrnehmungsvertrags kann zwar online ausgefüllt werden, muss aber zusätzlich ausgedruckt und postalisch an die VG WORT geschickt werden. Nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags können Sie Ihre Werke dann bei der VG WORT melden. Die konkrete Werkanmeldung muss für diese Ausschüttung spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres bei der VG WORT eingegangen sein, um im Rahmen der Ausschüttungen in dem gleichen Jahr berücksichtigt werden zu können. Bei postalischer Anmeldung ist jeweils das Datum des Posteingangs bei der VG WORT entscheidend. Später eingehende Meldungen können von der VG WORT erst im Folgejahr berücksichtigt werden, soweit nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.

Wenn Sie an der METIS-Ausschüttung teilnehmen wollen, so setzt dies ebenfalls zunächst den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT voraus (sofern nicht bereits geschehen). Überdies müssen Sie sich im T.O.M.-Portal der VG WORT registrieren und dem Verlag für die Teilnahme an der regulären METIS-Ausschüttung Ihre VG WORT-Karteinummer übermitteln (siehe Fragen 6 und 9). Der Verlag übernimmt dann die Werkmeldungen bis zum Fristablauf am 01. Juni eines jeden Jahres.

Die Meldung Ihrer Werke für die alternativ mögliche METIS-Sonderausschüttung müssen Sie analog zur Meldung der Printwerke bis zum 31. Januar eines Jahres selbst vornehmen, wenn Sie im gleichen Jahr an der Ausschüttung teilnehmen möchten.

Derzeit sind Bücher, Buch- und Fachzeitschriftenbeiträge sowie Lieferungen  3 Jahre  für die Printausschüttung meldefähig. Diese Werke können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen zwei Jahren erschienen sind. Für die Ausschüttung im Jahr 2024 können also beispielsweise Werke gemeldet werden, die in den Jahren 2021-2023 erschienen sind.   Für die reguläre METIS-Ausschüttung gilt, dass auch Texte aus früheren Jahren gemeldet werden können, sofern sie in dem Jahr, für das die Meldung erfolgt, die Mindestzugriffsschwelle überschreiten (siehe Frage 5) und die sonstigen oben beschriebenen Voraussetzungen für eine Meldung vorliegen.  Für die METIS-Sonderausschüttung ist nicht entscheidend, wann ein Text online gestellt wurde. Wichtig ist allein, dass der Text im Jahr der Meldung noch online steht.

Wenn Sie METIS-Meldungen zu Ihren Büchern und Buchbeiträgen vermissen, dann kann das verschiedene Ursachen haben. Um solche Meldungen zu finden, betätigen Sie bitte einmal den sog. „Meldewizard“ der VG Wort. Über den „Meldewizard“ können sich Autor*innen etwaige Meldungen anzeigen lassen, bei denen z.B. die Karteinummer zu spät oder gar nicht angegeben wurde, und diese Meldungen und die Autorenschaft ggfs. bestätigen. Sie können also über den „Meldewizard“ nicht eigenständig melden, sondern nach bereits eingereichten Meldungen vom Verlag suchen.

So funktioniert es:

  • Gehen Sie in Ihrem VG Wort-Konto ( T.O.M. ) im METIS-Bereich unter „Meine Meldungen“ auf „Meldung erstellen“. 
  • Beantworten Sie die Frage, ob sich der Text auf Ihrer eigenen Homepage befindet oder ob Sie Verwender einer Zählmarke sind, mit „NEIN“.
  • Bei der Frage nach den Zählmarken wählen Sie bitte „JA“ aus.
  • Bei der Frage, ob Sie die Karteinummer weitergegeben haben, wählen Sie bitte „NEIN“.
  • Suchen Sie dann bei „Verlag“ den Verlagsnamen in der Liste.

Daraufhin werden Ihnen Meldungen angezeigt, die ausschüttungsrelevant sind und bei denen Ihr Name als Urheber*in enthalten ist, jedoch nicht Ihre Karteinummer. Die gefundenen Meldungen müssen Sie dann nur noch bestätigen, sofern der Text von Ihnen verfasst wurde.

Die Bestätigung über den „Meldewizard“ können Sie frühestens im Mai des Folgejahrs des Erscheinungstermins Ihres Werks vornehmen, spätestens jedoch in einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Erscheinungstermin.

In den Meldeformularen der VG WORT wird abgefragt, ob und ggf. mit wem Sie das betreffende Werk (also Ihr Buch oder Ihren Buchbeitrag) gemeinsam als Miturheber*in geschaffen haben. Bitte geben Sie hier alle Miturheber*innen des von Ihnen gemeldeten Werks an. Die betreffenden Gelder werden dann von der VG WORT anteilig ausgeschüttet. 

Die Hauptausschüttung der Abteilung Wissenschaft erfolgt Ende Juni/Anfang Juli eines jeden Jahres. Die METIS-Ausschüttung für Online-Texte erfolgt im September/Oktober eines jeden Jahres.

Die Zahlungen der VG WORT an Urheber*innen und Verlage sind steuerpflichtig. Die Empfänger von Ausschüttungsbeträgen sind dazu verpflichtet, diese im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben. Weitere Informationen können der Übersicht der VG WORT zur Versteuerung der Ausschüttungsbeträge sowie dem "Merkblatt Umsatzsteuer" und der „ Sonderinformation zur Umsatzsteuer " entnommen werden.

Über viele Jahrzehnte hat die VG WORT die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowohl an Autor*innen als auch an Verlage verteilt. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 wurden diese Einnahmen jedoch allein den Autor*innen zugeordnet. Den Autor*innen wurde deshalb in den letzten Jahren neben dem Autor*innenanteil zusätzlich auch der Verlagsanteil (je nach Ausschüttungsart zwischen 30-50% des auf das jeweilige Werk entfallenden Ausschüttungsbetrags) ausgeschüttet. Verlage konnten den Verlagsanteil aber dann erhalten, wenn die betreffenden Autor*innen nach Veröffentlichung ihrer Werke auf freiwilliger Basis ihr Einverständnis zu einer solchen Beteiligung erklärten.

Aufgrund einer im Sommer 2021 erfolgten Gesetzesänderung werden die von der VG WORT ab dem 7. Juni 2021 eingenommenen Gelder nun wieder anhand fester Quoten zwischen den Urheber*innen und den Verlagen aufgeteilt.

Aus dem Grund finden im Jahr 2022 einmalig zwei Hauptausschüttungen statt: In der ersten Hauptausschüttung Anfang Juli werden die Verlage nur dann beteiligt, wenn die Urheber*innen dem zugestimmt haben. Die Ausschüttung basiert auf Einnahmen der VG WORT vor dem 7. Juni 2021. Die zweite Hauptausschüttung im Herbst 2022 richtet sich nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG WORT und wird die Einnahmen der VG WORT ab dem 7 Juni 2021 berücksichtigen.

Wenn Sie Werke rückwirkend melden möchten (siehe dazu auch Frage 12) und die VG WORT für diese Werke Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen vor dem 7. Juni 2021 erhalten hat, so können Sie für diese Werke noch angeben, ob Sie der Verlagsbeteiligung zustimmen möchten oder nicht. Für solche rückwirkenden Meldungen gilt dann abweichend der Verteilungsplan in der Fassung vom 20. März 2021. 

Die VG WORT hat auf Ihrer Homepage diverse Kontaktmöglichkeiten aufgeführt. Konkrete Fragen können insbesondere per Kontaktformular oder per Telefon gestellt werden.  Hier  werden spezifische Telefonnummern aufgelistet, so dass Sie gleich bei dem/der richtigen Ansprechpartner*in landen.  

Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG BILD

Ihr Beitrag zählt – auch bei der VG WORT!

Ihr Werk darf per Gesetz im Rahmen von Wissenschaft und Lehre, in Bibliotheken und von privaten Nutzern unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, ohne dass hierfür von Ihnen oder uns eine Erlaubnis erforderlich wäre. Als Ausgleich hierfür gibt es die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Eingesammelt und verteilt werden diese ausschließlich von den hierfür eingerichteten Verwertungsgesellschaften. Für Wissenschaftspublikationen macht dies die Verwertungsgesellschaft VG WORT. Mit unserer Verlagsleistung ermöglichen wir, dass Ihr Beitrag auch von den VG WORT-Ausschüttungen profitieren kann. Für Autoren besteht so die Möglichkeit zusätzlich zu dem mit dem Verlag vereinbarten Honorar aus der Nutzung ihres Werkes eine weitere Vergütung zu erhalten.

Und wie erhalten Autoren ihren Anteil an den VG WORT-Ausschüttungen?

Zu Ihrem Anteil an der Ausschüttung der gesetzlichen Vergütungen kommen Sie in wenigen Schritten – Sie müssen sich einmalig auf dem Meldeportal der VG WORT, T.O.M ., registrieren und dort einen kostenlosen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT schließen. Auf T.O.M. können Sie dann in einem nächsten Schritt jeweils Ihr Werk für die nächste Ausschüttung melden.

Weitere Informationen haben wir auf dem hier verlinkten Infoblatt für Sie zusammengefasst.

FAQs zur Meldung von Werken bei der VG Wort

In der Verwertungsgesellschaft VG WORT haben sich Autoren und Verlage zur kollektiven Rechteverwertung zusammengeschlossen. Die VG WORT

  • ist als Treuhänder der Rechteinhaber ein Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht;
  • sammelt Gelder aus Zweitverwertungsrechten zu den gemeldeten Werken z.B. in Form der Leermedien- und Geräteabgabe von den Herstellern von Geräten und Speichermedien oder für den Verleih in Bibliotheken in Form der Bibliothekstantieme ein. 
  • Auch für die Nutzung in Schulen und Universitäten werden die eingeholten Vergütungssummen in jährlichen Ausschüttungen an die Rechteinhaber anhand der von den Mitgliedern verabschiedeten  Verteilungspläne verteilt.

Wir haben uns durch den Verlagsvertrag zur bestmöglichen Verwertung Ihres Werkes verpflichtet – aus dem Erlös hieraus zahlen wir Ihnen das vereinbarte Honorar.

Auf die gesetzlich erlaubten Nutzungen und die daraus resultierenden Vergütungen haben wir keinen Einfluss – diese Ansprüche nimmt die VG WORT für Rechteinhaber an Texten wahr. Einmal im Jahr schüttet die VG WORT die eingenommenen Vergütungen für per Gesetz erlaubte Nutzungen an diejenigen Urheber aus, die ihre Werke gemeldet haben.

Sach- und Fachtexte können von Autoren, Übersetzern und Herausgebern gemeldet werden:  https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/Merkblatt_Wissenschaft.p df

Autoren, Co-Autoren, Übersetzer, Herausgeber und Co-Herausgeber.

Wenn das Werk in der neubearbeiteten Auflage mit mind. 10% neuem Text erschienen ist, können Sie das Werk auch in der Folgeauflage erneut melden. 

Schritt 1: Registrierung auf dem Meldeportal  T.O.M. , Registrierungsfrist: 31. Dezember!

Schritt 2: Wahrnehmungsvertrag ausfüllen und per Post an Verwertungsgesellschaft WORT, Untere Weidenstr. 5, 81543 München, Rücksendefrist: 31. Dezember!

Schritt 3: Meldung des Buch- oder Zeitschriftenbeitrags oder des Buches auf dem Meldeportal T.O.M.,  Meldefrist: 31. Januar des Folgejahres!

Weitere Informationen

Registrierungsfrist: 31. Dezember

Rücksendefrist: 31. Dezember

Meldefrist: 31. Januar

Bücher sind 3 Jahre, Buch- und Zeitschriftenbeiträge nur 2 Jahre meldefähig.

Beispiel 1: Sie sind Autor, Co-Autor, Übersetzer oder Herausgeber eines Buches, das 2022 erschienen ist. Dieses kann von Ihnen bis spätestens 31.1.2025 gemeldet werden.

Beispiel 2: Wenn es sich bei Ihrem Werk um einen Buch- oder Zeitschriftenbeitrag handelt, das 2022 erschienen ist, können Sie diesen bis spätestens 31.1.2024 melden.

Die  Hauptausschüttung findet Mitte jeden Jahres statt. 

Ja, die Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen sind  steuerpflichtig . 

Für alle Fragen rund um Ihr Vertragsverhältnis mit der VG WORT erhalten Sie Antworten direkt von der VG WORT –  hier finden Sie Ihren  Ansprechpartner . 

VG Wort: wichtige Informationen und Termine

Wichtige termine, für wissenschaftliche urheber.

Geest-Verlag

Unpolitisch sein heißt politisch sein, ohne es zu merken. (rosa luxemburg), weitere ausschüttungen der vg wort in 2023 im september erfolgt.

seit wenigen Tagen läuft der zweite Teil der Ausschüttungen 2023 der VG WORT: Ende September wurden die Vergütungen insbesondere an die Verlage und im Bereich METIS ausbezahlt.

Weitere Ausschüttungen der VG WORT in 2023 im September erfolgt
Bereits im Juli erfolgte der erste Teil der Ausschüttungen in diesem Jahr. Die zwei Ausschüttungstermine sind notwendig, weil in wichtigen Ausschüttungsbereichen die Rechteeinräumung einer Beteiligung seitens der Verlage bestätigt werden muss. METIS wird traditionell Ende September ausgeschüttet, da hier zum Teil erst nach Ablauf des Meldejahres gemeldet werden kann und allen Beteiligten genug Zeit für die Abgabe der Meldung eingeräumt werden muss.

Ein Großteil der Urheberinnen und Urheber und auch einige Verlage aus den anderen Fachbereichen haben bereits im Juli ihre Tantiemen erhalten.
 
Für die einzelnen Fachbereiche gilt folgendes:
Die reguläre Ausschüttung und die Sonderausschüttung fand wie gewohnt Ende September statt. Außerdem erhielten die Journalistinnen und Journalisten, die für Presseagenturen schreiben, für das Jahr 2022 ihre Tantiemen.
  : Hier wurde an einen Teil der Verlage jetzt im September ausgeschüttet, Ausschüttungen an weitere Verlage folgen noch im Dezember 2023. Die Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Werke erhielten bereits im Juli ihr Geld.
  : Weitere Ausschüttungen sowohl an Urheber als auch an Verlage erfolgten Ende September.
  : In der aktuellen Ausschüttung erhielten Verlage – insbesondere auch die Bühnenverlage – ihre Ausschüttungen. Zudem wurden an die Urheber und Verlage Vergütungen ausbezahlt, die Meldungen für Sprachtonträger (beispielsweise Kauf-Downloads von Hörbüchern) abgegeben hatten. Die Ausschüttung für die Weitersendung im audiovisuellen Bereich fand, wie gewohnt, ebenfalls jetzt im September statt. Bereits im Juli erhielten die Urheberinnen und Urheber im Bereich audiovisuelle Medien ihre Tantiemen für die sonstigen Ausschüttungsbereiche. Ebenso wurde an diejenigen Verlage ausgeschüttet, die mit ihrer Meldung bereits Rechtebestätigungen abgegeben hatten.
 
Hier wurden die Tantiemen an Urheber und Verlage bereits im Juli vollständig ausgeschüttet.
 

mit den Informationen zu den einzelnen Positionen der Ausschüttungen stehen auf dem Online-Portal T.O.M. zur Verfügung.
 
Es wurden in der aktuellen Ausschüttung im September insgesamt € 75,95 Mio. ausbezahlt.

Bei erhielten die schreiben, Ende September ihre Tantiemen für das Jahr 2022 in Höhe von € 3,1 Mio. Insgesamt wurden bei der an Autorinnen und Autoren € 31,65 Mio. sowie an Verlage € 10,98 Mio. ausgeschüttet.

In der Kategorie „reguläre Ausschüttung“ werden alle Texte berücksichtigt, die von Verlagen und Urhebern mit VG WORT-Zählmarken versehen wurden. Dabei müssen 1.500 Mindestzugriffe pro Meldejahr aus Deutschland für einen Text zwischen 1.800 und 9.999 Zeichen erreicht werden. Bei einem Text ab 10.000 Zeichen reicht die halbe Anzahl an Mindestzugriffen von 750 pro Meldejahr aus Deutschland; für kostenpflichtige Texte ist ein Drittel der Zugriffe notwendig.

Seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2021 melden auch zunehmend die Verlage die Texte von Urheberinnen und Urhebern. Verlage werden dann an den Tantiemen beteiligt, wenn sie die erforderlichen Rechte an den Texten innehaben.
 
Bei der die ausschließlich an Urheberinnen und Urheber geht, wurden dieses Jahr rund € 4 Mio. ausbezahlt. Bei der Sonderausschüttung wird für Meldungen zu deutschen Internetseiten und zu internationalen wissenschaftlichen E-Journals, die nicht am regulären METIS-Verfahren (s.o.) teilnehmen und keine Zugriffserfassung implementiert haben, ausgeschüttet.

Die Ausschüttungsquoten 2023 aus dem Aufkommen im Jahr 2022
Die Quotenübersicht 2023 zu den einzelnen Bereichen ist online abrufbar.

Weitere Informationen zu den Ausschüttungen sind online abrufbar.

Suchformular

Bald endende ausschreibungen:.

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VG Wort: Ein Gutes Ergebnis erreicht

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Collage: Petra Dreßler unter Verwendung von Shutterstock

Im Jahr 2023 hat die VG Wort 168,88 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 174,42 Millionen Euro. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats sagte. „Wir sind zufrieden.“ Die Hauptausschüttungen für 2023 der Verwertungsgesellschaft Wort sind gesichert, da die Mitgliederversammlung am 1. Juni 2024 dem Jahresabschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. An der hybriden Versammlung nahmen 144 Mitglieder teil, davon 66 in Präsenz in Berlin, die insgesamt 523 Stimmen vertraten.

W as ist die VG Wort?

Die VG Wort ist eine Organisation, die sich um die Vergütung von Autor*innen und Künstler*innen kümmert. Wenn zum Beispiel ein Buch, ein Artikel oder ein Gedicht veröffentlicht wird, kann er oder sie sich bei der VG Wort anmelden. Die VG Wort sammelt Geld von verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel Kopier- und Druckergebühren, und verteilt dieses Geld an die angemeldeten Autor*innen und Künstler*innen. Dadurch erhalten die Urheber*innen eine finanzielle Anerkennung für ihre Werke. Die VG Wort sorgt dafür, dass die Schöpfer*innen von Texten und Kunstwerken fair bezahlt werden.

Im audio- und audiovisuellen Bereich stiegen die Einnahmen von 24,29 auf 25,14 Millionen Euro. Kaum Veränderungen gab es bei der Bibliothekstantieme (9,54 Mio. Euro), leicht weniger bei Pressespiegeln (5,33 Mio. Euro). Die Einnahmen aus den Vervielfältigungen an Schulen sanken von 7,20 auf 3,28 Millionen Euro.

Die Kabelweiterleitung erbrachte im Inland 8,86 Mio. Euro (9,59 Mio. Euro), im Ausland 5,06 Mio. Euro (5,06 Mio. Euro). Erstmals wurden 1,99 Mio. Euro aus dem Beteiligungsanspruch am Presseverlegerleistungsschutzrecht und 0,41 Mio. Euro aus dem Presseportal an Schulen eingenommen. Die Erlöse in allen anderen Vergütungsbereichen haben sich nicht wesentlich verändert. Die Verwaltungskosten machten 8,07 Prozent (8,03 Prozent) der Inlandserlöse aus.

Die erste Hauptausschüttung für 2024 an die Wahrnehmungsberechtigte soll diesmal am 28. Juni 2024 erfolgen, die zweite – unter anderem für METIS – am 27. September 2024.

Ausschüttungsquoten 2024 für 2023 für Urheber*innen in Euro (= Quoten für 2022)

Pressespiegel: Sockel 30,00 (35,00) / Punktewert 6,00 (7,00)

Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,80 (3,30)

Presse-Repro: Punktewert (18,00)

Bibliothekstantieme

Belletristik: Repro Sockel 88,02 (243,55) + Beteiligten Sockel 19,61 (15,13) + Punktwert 2,46 (2,04)

Fach-/Sachbuch: Repro Sockel 32,96 (35,44)

Digitale Lernapparate: 33,16

Wissenschaft

Beiträge: pro Normseite 1,35 (3,00)

Buch: 1.100,00 (700,00)

Broschüre: pro Druckseite 2,03 (4,50)

Hörfunk und Fernsehen

HF private Vervielfältigung: 10-Punktewert 1,87 (2,40)

öffentliche Wiedergabe: 1,90 (2,00)

Digitale Lernapparate: 0,45

FS private Vervielfältigung: 10-Punktewert 0,70 (0,65)

öffentliche Wiedergabe: 0,20 (0,21)

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Für METIS werden die Quoten erst im August 2024 festgelegt.

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VG WORT-Vergütung Auszahlungen für wissenschaftliche Publikationen

Informationen zur vergütung für autorinnen und autoren.

So erhalten Sie einmalig eine angemessene Vergütung von der Verwertungsgesellschaft WORT (Bereich Wissenschaft ).

Worum es sich bei der VG WORT handelt

Die VG WORT (Verwertungsgesellschaft WORT) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Sie verteilt die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen, die aus Vergütungszahlungen für die gesetzlich erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke anfallen. Dazu zählen z.B. in öffentlichen Räumen aufgestellte Kopiergeräte, etwa in Bibliotheken.

Da Bücher – vor allem wissenschaftliche – häufig kopiert werden, zahlt Ihnen die Verwertungsgesellschaft WORT für diese Art der Zweitverwertung eine einmalige pauschale Vergütung, die im Frühsommer des Folgejahres der Veröffentlichung direkt ausgeschüttet wird.

Die Höhe der Vergütung VG WORT ist in erster Linie von den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft und der Anzahl der berechtigten Autor/innen abhängig sowie vom Seitenvolumen des veröffentlichten Werkes.

Wie funktioniert VG WORT?

Mit dem Erscheinen Ihres Buches schließen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft WORT. Hierfür müssen Sie sich online anmelden. Die VG WORT-Anmeldung können Sie bequem online beim Registrierungs- und Meldeportal T.O.M. erledigen. Der Wahrnehmungsvertrag berührt nicht Ihren mit uns geschlossenen Verlagsvertrag.

Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass VG WORT-Vergütungen eine ausreichende Verbreitung der Werke in Universitätsbibliotheken voraussetzen (ein Buch muss in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten vorhanden sein). Zudem benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland oder die deutsche, schweizerische oder EU-Staatsbürgerschaft.

Vergütung VG WORT Wissenschaft 2023

Unterzeichner eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT erhielten einmalig einen der nachstehend aufgeführten Auszahlungsbeträge.

Der Verteilungsplan variiert jährlich und bezieht sich jeweils auf die im Vorjahr gemeldeten Werke.

Für in 2022 erschienene Werke (Druckexemplare)

SeitenzahlVergütung
49 bis 100490,00 €
101 bis 300700,00 €
301 bis 500770,00 €
501 bis 700840,00 €
701 bis 900910,00 €
901 bis 1100980,00 €
1101 +1 050,00 €

Quelle: Juli-AUSSCHÜTTUNG 2023 für 2022 .

Details zur Anmeldung finden Sie auf den Webseiten der VG WORT, u.a. hier im Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich .

Hinweis: Für Texte im Internet (reine Online-Publikationen) schüttet die Verwertungsgesellschaft nur einen Bruchteil der oben genannten Beträge für Buchveröffentlichungen aus.

Wer erhält eine Vergütung?

Da wir ein ureigenes Interesse an der Verbreitung der bei uns erschienenen Werke haben, kooperieren wir schon immer erfolgreich mit Bibliotheken und Institutionen:

Unser Programm wird sehr gut angenommen, daher verlaufen Veröffentlichungen in unserem Hause auch im Hinblick auf die VG WORT-Ausschüttungen erfolgreich. Dies belegt zum Beispiel die Präsenz unserer Titel im Karlsruher Virtuellen Katalog KVK .

Sollte eine zusätzliche Finanzierung Ihrer Publikation durch Dritte (z. B. Hochschulinstitute, Sponsoren aus der Wirtschaft) möglich sein, stehen wir Ihren Vorschlägen natürlich offen gegenüber und unterstützen Sie soweit möglich bei den Verhandlungen.

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VG Wort: METIS-Auszahlung 2023 (So viel Geld gibt es)

Alle wichtigen infos vg wort: metis-auszahlung 2023.

VG Wort: METIS-Auszahlung 2023 (So viel Geld gibt es)

Die Quoten für die Ausschüttung der Tantieme für Texte im Internet der VG Wort sind endlich da. Lesen Sie hier, wie hoch sie dieses Jahr ausfallen.

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Die jährliche Ausschüttung der Tantiemen über die VG Wort ist für viele Schriftsteller, Autoren und Texter ein guter Zuverdienst. Deshalb werden die Veröffentlichung der Quoten und die eigentliche Auszahlung des Geld es jedes Jahr sehnsüchtig erwartet. Nun, da die Quoten endlich bekanntgegeben worden sind, dauert es nicht mehr lange bis zu Auszahlung.

METIS: So hoch sind die Quoten 2023

Ein Blick auf die diesjährigen Quoten der VG Wort sorgt vermutlich bei vielen Mitgliedern für Ernüchterung. Sowohl bei der regulären Ausschüttung als auch bei der Sonderausschüttung sind die Beträge gesunken. So gibt es pro gemeldetem Text, der die Mindestanforderungen für die reguläre Ausschüttung erfüllt, dieses Jahr 33,34 Euro*. Auch bei der Sonderausschüttung sind die Quoten gesunken.

1 bis 20

17 Euro

20 Euro

21 bis 60

51 Euro

60 Euro

61 bis 120

102 Euro

120 Euro

121 bis 240

204 Euro

240 Euro

241 bis 480

408 Euro

480 Euro

Mehr als 480 Texte

816 Euro

960 Euro

Höchstbetrag nach Kappung

1632 Euro

1920 Euro

Wann wird das Geld überwiesen?

Nach Angaben der VG Wort sollen die Tantieme für Texte im Internet noch Ende September ausgeschüttet werden. Das Geld sollte also noch diese Woche auf dem Konto eingehen.

Warum sind die Beträge gesunken?

Dass die Quoten für das Jahr 2022 deutlich unter denen der Vorjahre liegen, hängt damit zusammen, dass immer mehr Texte bei der VG Wort gemeldet werden. Zudem steigt auch die Zahl der Mitglieder bei der Verwertungsgesellschaft stetig an. Obwohl die Einnahmen 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, bleibt am Ende also weniger pro Kopf übrig.

Hinweis in eigener Sache: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass der Auszahlungsbetrag für die reguläre Ausschüttung bei 13,74 Euro liegt. Dies gilt allerdings nur für Nachrichtenagenturen-Journalisten. Der Großteil der Journalisten nimmt jedoch an der regulären Ausschüttung teil und bekommt somit 33,34 Euro. Wir haben die Info korrigiert und bitten um Entschuldigung. Auch die Angaben zum Auszahlungstermin haben wir in dieser Version korrigiert.

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COMMENTS

  1. Ausschüttungsinformationen - VG WORT

    Ausschüttungsinformationen. Nachfolgend stehen allgemeine Informationen zur Ausschüttung sowie die Übersicht der Quoten zum Herunterladen bereit.

  2. Wissenschaftliche Publikationen - VG WORT - Neustart Kultur

    Ausschüttungen an Herausgeber wissenschaftlicher Sammelwerke sind momentan ausgesetzt. Hintergrund ist ein Klageverfahren von einem wissenschaftlichen Autor gegen die VG WORT, das derzeit beim OLG München anhängig ist. Entsprechende Veröffentlichungen können von den Herausgebern jedoch weiterhin innerhalb der geltenden Fristen gemeldet werden.

  3. VG Wort: Auszahlung 2023 (Ausschüttungstermine)

    Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) plant in diesem Jahr voraussichtlich zwei Ausschüttungen an ihre Mitglieder. Diese finden Anfang Juli und Ende September 2023 statt.

  4. HAUPTAUSSCHÜTTUNG 2024 für 2023 - vgwort.de

    Für die diesjährige Ausschüttung im Juni gelten folgende Quoten für Urheber und Verlage: Sockel. Quote Papierpressespiegel. Quote Elektronischer Pressespiegel. *2022 in 2023 wurde in zwei Teilen ausgeschüttet: € 1.250,00 (mit Internet); € 2.600,00 (ohne Internet). München, den 28.

  5. Informationen zur VG WORT-Ausschüttung und ... - Springer

    Der Abschluss eines entsprechenden Wahrnehmungsvertrags mit der VG WORT ist kostenlos und ohne großen Aufwand möglich. Detaillierte Informationen zu der Möglichkeit der Meldung Ihres Buches bei der VG WORT finden Sie unten in unseren diesbezüglichen FAQs.

  6. Ausschüttungen VG WORT und VG BILD - Autor*innen - Thieme Gruppe

    Zu Ihrem Anteil an der Ausschüttung der gesetzlichen Vergütungen kommen Sie in wenigen Schritten – Sie müssen sich einmalig auf dem Meldeportal der VG WORT, T.O.M ., registrieren und dort einen kostenlosen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT schließen.

  7. Weitere Ausschüttungen der VG WORT in 2023 im September ...

    seit wenigen Tagen läuft der zweite Teil der Ausschüttungen 2023 der VG WORT: Ende September wurden die Vergütungen insbesondere an die Verlage und im Bereich METIS ausbezahlt.

  8. VG Wort: Ein Gutes Ergebnis erreicht - M - Menschen Machen ...

    Im Jahr 2023 hat die VG Wort 168,88 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 174,42 Millionen Euro. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats sagte.

  9. Zur VG WORT-Vergütung (wissenschaftliche Publikationen)

    Wie erhält man VG WORT-Tantiemen für wissenschaftliche Arbeiten wie Dissertationen, Habilitationen bis hin zu Festschriften? Anmeldung, Wahrnehmungsvertrag, Ausschüttung.

  10. VG Wort: METIS-Auszahlung 2023 (So viel Geld gibt es)

    Nach Angaben der VG Wort sollen die Tantieme für Texte im Internet noch Ende September ausgeschüttet werden. Das Geld sollte also noch diese Woche auf dem Konto eingehen.