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Geld für Ihre Doktorarbeit von der VG Wort mitnehmen!
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Dissertation im Eigendruck oder mit Verlagsvertrag bei einem Verlag veröffentlichen, können Sie als Autor Verwertungsansprüche bei der Verwertungsgesellschaft Wort (»VG Wort«) anmelden. Die Ausschüttung dieser Tantiemen für das Jahr 2017 (ausgezahlt in 2018) betrug für ein im Verlag veröffentlichtes Buch im Standardumfang (101 - 300 Druckseiten) 1.800 EUR! Die Beträge schwanken, waren aber bislang immer lohnenswert: Der niedrigste Wert hier verzeichnete Wert waren 350 Euro im Jahr 2007, im Jahr 2021 kamen 2.000 EUR zur Auszahlung. Für umfangreichere bzw. kürzere Werke werden Zu- bzw. Abschläge vorgenommen, für Dissertationen im Selbstverlag gibt es regelmäßig nur den halben Betrag. Einzelheiten zur Berechnung der Quoten gibt es auf den Internetseiten der Verwertungsgesellschaft Wort .
Auf dieser Seite:
Woher kommt das Geld?
Was muß ich tun, um das geld zu bekommen.
- Welche Fristen sind einzuhalten?
- Wieviel Geld gab es in den letzten Jahren für ein Standardbuch
- Darf's noch etwas mehr sein
- Sonderausschüttung Bibliothekstantieme
- Tantiemen für Online-Texte
- Nicht verteilbare Einnahmen der VG Wort
- ein (wissenschaftliches) Buch schreiben und veröffentlichen
- mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag abschließen Die VG Wort refinanziert sich über Gebühren bei ihren Ausschüttungen, der Autor muss also keine sonstigen Beiträge o.ä. an die VG Wort zahlen.
- für das entsprechende Buch innerhalb der geltenden Frist eine Meldung an die VG Wort erstellen
- sich im Oktober des Jahres auf die eingehende Zahlung freuen
Voraussetzung für die erforderliche Meldung im Bereich Wissenschaften ist eine »angemessene Verbreitung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken« im Sinne des jeweils aktuell geltenden Verteilungsplanes der VG Wort. Derzeit (06.10.2018) ist § 48 des Verteilungsplanes der VG Wort vom 9. Juni 2018 einschlägig:
§ 48 Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach-und Sachbücher
1. Eine individuelle Ausschüttung erfolgt für wissenschaftliche sowie Fach - und Sachbücher, die in wissenschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt.
2. Wissenschaftliche sowie Fach - und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden , sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke wer den mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt. Autobiographien werden nicht berücksichtigt.
3. Werke, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, sowie Werke, die zu einem erheblichen Anteil aus urheberrechtsfreien Texten oder Abbildungen bestehen, werden unter den Voraussetzungen des Abs. 1 mit 50 %, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 mit 25 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
4. Alle Werke i.S. von Abs. 1 und 2 können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind. Neuauflagen oder Lizenzausgaben sind nur meldefähig, wenn sie in wesentlichen Teilen neu bearbeitet sind (mindestens 10 % neuer Text). Dabei wird die Aktualisierung von Datenmaterial, die Veränderung im Druck - und Erscheinungsbild oder der Austausch von Bildmaterial nicht berücksichtigt.
5. Buchreihen und Serien, deren einzelne Bände überwiegend aus identischem Text bestehen, werden nur mit einem Band berücksichtigt. Abweichende Textteile können als Buchbeiträge gemäß den Bestimmungen des § 50 gemeldet werden.
6. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang eines Buchs. Dieser ist vom Urheber auf Anforderung zu belegen. Danach werden Bücher u n abhängig von ihrem Format bewertet bei 49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7 101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0 301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1 501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2 701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3 901 bis 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,4 über 1. 100 Druckseiten mit Faktor 1,5
7. Sammlungen von urheberrechtlich geschützten Lernkarten, die einen Mindestumfang von 101 Karten erreichen, werden mit 1/8 des vollen Buchwerts berücksichtigt.
8 . Ein Urheber kann seinen individuellen Anspruch an eine der in § 49 aufgeführten Urheberorganisationen abtreten mit der Folge, dass an diese die entsprechenden Beträge von der VG WORT auszuschütten sind.
9 . Für Beiträge in wissenschaftlichen und Fach - und Sachbüchern gelten die Bestimmungen des § 50 .
Die konkret zu verteilende Summe wird für jedes Jahr anhand der Einnahmen der VG Wort festgelegt.Für das Jahr 2020 ergab sich für ein Standard-Buch ein Betrag von 1.400 EUR. Die genauen Regelungen finden Sie am zuverlässigsten und aktuellsten unmittelbar bei der VG Wort.
Für diese Tantiemen können sich Nachteile ergeben, wenn man ein Werk sowohl elektronisch als auch gedruckt publiziert: Beide Verbreitungswege werden nämlich getrennt erfasst. Das führt natürlich dazu, dass man im Vergleich zu einem einheitlichen Vertriebsweg doppelt so viele Exemplare absetzen muss, um die jeweiligen Mindest-Verbreitungen zu erreichen. Eine Kumulierung lässt die VG Wort auch dann nicht zu, wenn es sich inhaltlich um dieselbe Arbeit handelt. Mehr zu dieser Problematik im Forum… .
Wieviel Geld gibt es genau?
Für wissenschaftliche Bücher ist der Betrag von drei Faktoren abhängig, nämlich zum einem von der Seitenzahl und zum anderen von der jeweiligen Höhe der Jahresausschüttung, außerdem davon, ob man einer Beteiligung des Verlages an der Ausschüttung zugestimmt hat oder nicht.
Der in den Quoten der Abteilung Wissenschaft festgelegte Standardbetrag (nur Autorenanteil) für ein im Jahr … erschienenes Buch gilt für ein Werk mit 101 bis 300 Druckseiten. Für größere Werke gibt es entsprechend mehr, für kleinere weniger.
Der entsprechende Wert ergibt sich jeweils aus der »Aktennotiz Hauptausschüttung« der VG Wort für das jeweilige Erscheinungs- bzw. Ausschüttungsjahr und dort aus der Rubrik 2) Abteilung Wissenschaft, A. Printmedien, a) Ausschüttung an Autoren und dort als zweiter Aufzählungspunkt »Vergütung für ein 20.. ersch. Buch«. Auf der Internetseite sind allerdings die Werte nur eine Zeitlang verfügbar, so dass ich hier versuche, ein etwas länger reichendes Archiv anzubieten (immerhin publiziert die VG Wort aber nun schon die letzten fünf Jahre).
Den großen Sprung zwischen dem Plan 2017 und dem Plan 2018 erkläre ich mir mit einem BGH-Urteil zu den Verlegeranteilen vom 21.04.2016 ( Az.I ZR 198/13 »Verlegeranteil« ) . Die waren vorher von der VG Wort "automatisch" vom Autorenanteil abgezweigt worden. Seit jener Entscheidung steht fest. dass dieses Geld grundsätzlichvollständig dem Autor zusteht und ein Verlagsanteil nur mit Zustimmung des Autors an den Verlag ausgezahlt werden darf. Weil es im Bereich Wissenschaft einen 50prozentigen Anteil geht, haben sich die Werte zwischen beiden Jahren entsprechend verdoppelt.
Darf's noch ein bißchen mehr sein?
Es gibt drei Möglichkeiten, die beschriebenen Einnahmen noch einmal etwas zu erhöhen: Einmal durch Teilnahme an der nur alle drei Jahre erfolgenden Sonderausschüttung Bibliothekstantieme und zum anderen, indem man auch weitere Texte (z.B. in Fachzeitschriften, aber auch im Internet) bei der VG Wort meldet. Und für Menschen, die vielleicht schon vor längerer Zeit veröffentlicht haben, gibt es evtl. noch nicht verteilbare Einnahmen .
Aufsätze, weitere Bücher, Texte im Internet?
Wenn man schon einmal dabei ist mit dem Melden bei der VG Wort: Auch für Aufsätze in Fachzeitschriften gibt es Geld, ebenso für Texte im Internet. Die Margen sind zwar etwas kleiner, aber warum sollte man 40 Euro, die einem zustehen, nicht auch noch mitnehmen? In Fachzeitschriften sieht Text oft so klein aus - auf den von der VG Wort herangezogenen sog. Normseiten (1.500 Schreibmaschinen-Anschläge) sieht das ganz anders aus und damit gehen auch die Quoten in die Höhe. Selbst dieser Text überschreitet das Minimum mit ca. 2.500 Zeichen schon deutlich - und in den Dateieigenschaften der üblichen Schreibprogramme lässt sich das auch fix automatisch kontrollieren.
Die Texte im Internet sind eine weitere Besonderheit. Hier muss man eigentlich schon bei der Veröffentlichung eine sog. Zählmarke (Vorpixel) in die Internetseite einbauen. Das tut nicht weh - ist aber immer dann schwierig, wenn der Seitenbetreiber das nicht unterstützt, z.B. auf Verlags-Homepages o.ä.
Für eine Übergangszeit gibt es deshalb im Bereich Texte im Internet noch die sog. Sonderausschüttung für all diejenigen, die noch keine Zählmarken einbauen können. Damit man aber überhaupt kontrollieren kann, ob der Text im fraglichen Jahr im Internet stand, muss er bis zum 31. Dezember gemeldet werden.
Einzelheiten dazu findet man auf den Internetseiten der VG Wort, die allerdings leider sehr unübersichtlich gestaltet ist.
Einkommensteuer?
Die Auszahlungen müssen übrigens in der Steuererklärung angegeben werden, es dürfte sich regelmäßig um Einnahmen aus freiberuflicher (schriftstellerischer) Tätigkeit handeln. Dafür darf man dann auch die im selben Jahr entstandenen Ausgaben in Abzug bringen. Ärgerlich oder aufwändiger wird es, wenn die Kosten - wie so oft - in früheren Jahren entstanden sind. Mehr dazu im Bereich Finanzen/Steuern...
Nicht verteilbare Einnahmen
Noch fragen.
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Wohin mit der Doktorarbeit?
Mit der Recherche und dem Schreiben einer Doktorarbeit ist es nicht getan. Um den Doktortitel tragen zu dürfen, muss die Dissertation auch veröffentlicht werden. Welche Möglichkeiten gibt es für Promovenden und was kosten die?
In vielen Vorworten beschreiben leidgeplagte Promovierte das Projekt als lange Reise mit vielen Hindernissen. Je länger und steiniger der Weg, desto größer die Freude. Doch die Freude ist bei einer Promotion kein plötzliches, einmaliges Ereignis, sondern eine kleine Reise für sich. Insgesamt könnten die Sektkorken oft fünfmal knallen (wenn Freunde und Familie so viel Feierwut mitbringen würden): zur internen Abgabe, zur offiziellen Einreichung, zum positiven Erstgutachten, zum dies bestätigenden Zweitgutachten, zur erfolgreichen Verteidigung – und schließlich zur Veröffentlichung. Diese ist Pflicht bei einer Doktorarbeit.
In welcher Form sie erfolgen muss, ist in der Promotionsordnung der einzelnen Hochschulen geregelt. "Die meisten Universitäten verlangen noch immer gedruckte Exemplare, einige akzeptieren auch Online-Veröffentlichungen", erklärt Dr. Gregor Thüsing, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bonn. Er hat als Doktorvater schon zahlreiche Dissertationsvorhaben betreut. Wenn die Promotionsordnung gedruckte Exemplare vorsieht, stellt sich die nächste Frage: Brauche ich für die Veröffentlichung einen Verlag oder kann ich meine Doktorarbeit auch selbst herausgeben? Theoretisch würde dies ausreichen. Dann müsste man die Arbeit nur ausdrucken, in der erforderlichen Anzahl der Pflichtexemplare vervielfältigen und binden lassen. In der Praxis macht das kaum jemand. "Die meisten wollen ihre Arbeit veröffentlichen", weiß Gregor Thüsing. "Vor allem wer eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, sollte dafür sorgen, dass sie in einer angesehenen Reihe bei einem guten Verlag erscheint."
Im juristischen Bereich legen bekannte Verlage viel Wert auf die Noten
Doch das ist gar nicht so einfach. Denn nicht jeder juristische Fachverlag nimmt alle Arbeiten an. Meist ist die Note ausschlaggebend für eine Zu- oder Absage. "Wir veröffentlichen in der Regel nur Dissertationen, die in beiden Gutachten mindestens mit magna cum laude bewertet wurden", berichtet zum Beispiel Prof. Dr. Johannes Rux, verantwortlich für das Legal Publishing im Nomos Verlag. "Damit wollen wir hohe Qualität gewährleisten." Auch der Verlag Duncker & Humblot erwartet mindestens magna cum laude, Mohr Siebeck verlangt summa cum laude. Die Verlage Peter-Lang und Dr. Kovac nehmen auch Doktorarbeiten an, die keine Top-Noten vorweisen. Um die Qualität der Arbeit beurteilen zu können, lesen die Verlage in der Regel die Gutachten, mit denen die Arbeit bewertet wurde. "Außerdem geben wir die Gutachten an die Herausgeber und Herausgeberinnen unserer Reihen, denn diese kennen sich in ihren Fachgebieten am besten aus und können beurteilen, ob die Doktorarbeiten in ihre Reihe passen", erklärt Rux.
Dr. Tamara Schneider hat sich schon früh in ihrer Promotionszeit Gedanken dazu gemacht, wo sie ihre Arbeit veröffentlichen will. "Ich wollte auf jeden Fall den Weg über einen Verlag gehen, obwohl bei uns eine elektronische Fassung und vier Pflichtexemplare ausgereicht hätten", sagt die wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen.
Ob es beim Wunschverlag klappen würde, war anfangs noch ungewiss. "Aber als in etwa klar war, welche Note ich erwarten durfte, konnte ich bereits eine Auswahl an Verlagen treffen", erzählt Tamara Schneider. Für diese Aufgabe kann man gut die Wartezeit bis zum Gutachten nutzen: Lebenslauf und Kurzexposé zur Doktorarbeit schreiben, die E-Mail-Adressen in den Verlagen recherchieren und E-Mails verfassen – all das lässt sich gut vorbereiten.
Bis zum Druck dauert es Monate
"Sobald die Gutachten vorlagen, habe ich meine Mails an die Verlage versendet und Angebote eingeholt", sagt die wissenschaftliche Mitarbeiterin. Anschließend hat sie ihre Auswahl getroffen und die Doktorarbeit zusammen mit den Gutachten an den Verlag gesendet. Bis zum fertigen Druck hat es dann noch einmal drei Monate gedauert. Mitunter dauert das aber auch deutlich länger. Immerhin: Viele juristische Promotionsordnungen erlauben, dass man den Doktortitel schon vor der Veröffentlichung führen darf. Voraussetzung hierfür ist neben der erfolgreichen Verteidigung der Doktorarbeit, dass bereits ein Vertrag mit einem Verlag vorliegt. Gegebenenfalls muss diese vorläufige Titelführungserlaubnis beantragt werden.
Rux empfiehlt, sich als Promovend rasch um einen Verlag zu kümmern. "Ansonsten kann es passieren, dass die Inhalte der Arbeit nicht mehr aktuell sind und die Dissertation überarbeitet werden muss." Die Promotionsordnungen sehen in der Regel vor, dass eine Doktorarbeit so veröffentlicht werden muss, wie sie begutachtet wurde. Größere Änderungen sind nicht erlaubt, ansonsten ist ein erneutes Gutachten fällig. Allenfalls Quellenverweise dürfen aktualisiert werden. Für die korrekte Rechtschreibung sind die Autorinnen und Autoren selbst verantwortlich. "Wir bieten zwar auch ein Korrektorat an, aber das kann je nach Umfang der Arbeit recht teuer werden", sagt Rux. Manche Förderer für juristische Arbeiten legen allerdings Wert auf ein Korrektorat und bezahlen es den Geförderten dann auch.
Ein mittlerer vierstelliger Betrag
Möglichkeiten für eine Förderung zu suchen, lohnt sich ohnehin, denn die Zusammenarbeit mit einem Verlag verschlingt eine Menge Geld. Bei Nomos zum Beispiel kostet die Veröffentlichung einer Doktorarbeit von 250 Seiten rund 2.500 bis 3.000 Euro. Je nach Verlag und Umfang können es bis zu 5.000 Euro oder mehr werden. "Der Druck ist dabei der kleinste Posten", erklärt Rux. Der größte Teil des Aufwandes entstehe beim Satz und Layout sowie bei der Verbreitung der Inhalte. "Wir müssen den Text ins Buchformat und als PDF setzen und verschlagworten, damit er über Suchmaschinen und in Bibliothekskatalogen gefunden wird." Außerdem im Preis enthalten ist bei Nomos die Veröffentlichung in der eigenen E-Library, über die Interessierte digitalen Zugriff auf alle im Verlag veröffentlichten Doktorarbeiten haben.
"Finanzielle Unterstützung erhält man zum Beispiel über Stiftungen, die sich an den Druckkosten beteiligen", so ein Tipp von Thüsing. "Auch manche Kanzleien und Fakultäten loben Preise für gute Doktorarbeiten aus." Außerdem kann man die Ausgaben für den Druck als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Auch kann man die veröffentlichte Dissertation bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort melden und im Folgejahr von der Ausschüttung profitieren. Die Quoten schwanken und werden abhängig von der Einnahmesituation und der Anzahl der Urhebermeldungen errechnet. Die jeweils aktuellen Quoten finden sich hier . Auch die VG Wort-Einnahmen muss man allerdings versteuern.*
Schneider ist trotz der hohen Kosten froh, dass sie sich für eine Veröffentlichung im Verlag entschieden hat. "Nach all der Arbeit, die ich in die Dissertation gesteckt habe, ist es einfach schön, am Ende ein gedrucktes Buch von mir in der Hand zu halten." Darauf ein letztes Mal: "Prost!"
*Ergänzt am 1. August 2023, 12:00 Uhr (Red.).
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2023 M07 31
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